Haus- und Schulordnung
Respektvoller Umgang miteinander ist die Grundvoraussetzung für ein harmonisches Schulleben. Jede Schülerin, jeder Schüler ist herzlich willkommen.
Mit den folgenden Regelungen schaffen wir gemeinsam Sicherheit und bilden die Grundlage für ein erfolgreiches Lernen.
Der Unterricht beginnt für alle Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte pünktlich.
Sollte die Lehrkraft nach 10 Minuten noch nicht anwesend sein, informiert die Klassen-sprecherin/der Klassensprecher das Sekretariat.
Beurlaubungen:
Bitte beantragen Sie Beurlaubungen schriftlich so früh wie möglich, aber mindestens 14 Tage im Voraus über die Klassenleitung.
Krankheit:
Wenn Sie erkranken, ist Ihre Klassenleitung am gleichen Tag bis zum Unterrichtsbeginn unter Angabe des Grundes per E-Mail zu verständigen; Auszubildende tragen den Ausbildungsbetrieb in Kopie als Empfänger ein.
Spätestens am 3. Werktag des Fehlens reichen Sie bei der Klassenleitung die Entschuldigung/en bzw. Atteste ein (Atteste müssen immer ausgedruckt bzw. in Papierform eingereicht werden).
Vor den Ferien und im Anschluss an die Ferien ist immer ein Attest erforderlich.
Schulische Veranstaltungen (Klassenfahrten, Stadtgänge etc.):
Es gelten die gleichen Regeln.
Umgang mit Konflikten:
Konflikte werden friedlich gelöst. Bei der Streitschlichtung helfen insbesondere Klassensprecher*innen, Klassenlehrer*innen und Vertrauenslehrer*innen.
Bringen Sie immer Ihre vollständigen Unterrichtsmaterialien mit.
Alle in der Schule sind mitverantwortlich für Ordnung und Sauberkeit. Sämtlicher Müll gehört in die Papierkörbe.
In den Klassenräumen dürfen Sie nur aus verschließbaren Behältern trinken, in Fachräumen (z.B. Computer-Raum) ist das Trinken grundsätzlich verboten.
Essen und Kaugummis sind im Unterricht nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es bei Klassenarbeiten.
Während des Unterrichts müssen Sie Ihre elektronischen Geräte aus- oder stummschalten. Ausnahmen regelt der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin.
Ihre Kleidung ist einem kaufmännischen Berufskolleg angemessen.
Alle Lehrkräfte und Schülerinnen/Schüler achten gemeinsam auf die Einhaltung dieser Regeln.
Sollten Sie an Tagen mit Klausuren und angekündigten Leistungsüberprüfungen fehlen, ist immer eine Abmeldung vor Unterrichtsbeginn bei der Klassenleitung und ggf. ein Attest notwendig.
Bei Klassenarbeiten bzw. Klausuren müssen sämtliche elektronischen Geräte, die nicht ausdrücklich zugelassen sind, ausgeschaltet am Lehrerpult abgegeben werden. Das bloße Mitführen (z.B. in der Hosentasche) gilt bereits als Täuschungsversuch und die Leistung kann mit „ungenügend“ bewertet werden.
Bei Leistungsüberprüfungen und Klausuren gilt der unerlaubte Einsatz von KI-Tools immer als Täuschungsversuch; die Leistung kann mit „ungenügend“ bewertet werden.
Rauchverbot:
Das Rauchen sowie der Konsum anderer Tabakerzeugnisse (z.B. Snus/Nikotinbeutel, Nikontinzahnstocher) ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzer.
Cannabis und Alkohol:
Der Besitz, Konsum und Handel von Cannabis sowie Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen strikt verboten. Dies gilt ungeachtet der gesetzlichen Teil-Legalisierung für Erwachsene, da Schulen als schutzwürdige Zonen gelten.
Berauschter Zustand:
Das Erscheinen zum Unterricht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und anderer Drogen bzw. berauschender Mitteln ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss vom Unterrichtstag. Weitere disziplinarische Maßnahmen sind möglich.
Waffen und gefährliche Gegenstände
Das Mitführen von Waffen (gemäß Waffengesetz) sowie gefährlichen Gegenständen ist strikt verboten. Dazu zählen explizit auch:
- Messer jeglicher Art (auch Taschenmesser),
- Anscheinswaffen (Gegenstände, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen),
- Reizstoffsprühgeräte (z. B. Pfefferspray),
- Pyrotechnische Gegenstände (z.B. Böller)
Jeder Verstoß gegen das Waffenverbot führt zur unmittelbaren Wegnahme der Gegenstände, zur Einleitung von Ordnungsmaßnahmen sowie grundsätzlich zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.
Aufnahme- und Verbreitungsverbot:
Es ist streng untersagt, ohne ausdrückliche Genehmigung der Beteiligten Bild- oder Tonaufnahmen (Videos, Fotos, Sprachmemos) von Lehrkräften, Schülern oder anderem schulischen Personal zu erstellen oder zu verbreiten.
Das Versenden ehrverletzender, rassistischer oder pornografischer Inhalte (z. B. via WhatsApp oder AirDrop) auf dem Schulgelände ist verboten.
Verstöße werden grundsätzlich strafrechtlich verfolgt.
Smart-Glasses (Datenbrillen):
Das Tragen von Smart-Glasses ist auf dem Schulgelände aufgrund der integrierten Aufnahmefunktion und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte untersagt.
Künstliche Intelligenz (KI):
Die Nutzung von KI-Werkzeugen (z. B. ChatGPT) zu Unterrichtszwecken ist nur nach Freigabe durch die Fachlehrkraft erlaubt.
Notfälle:
Bitte beachten Sie die Flucht- und Notfallpläne und halten Sie die Notausgänge frei.
In allen Notfällen helfen Sie sich gegenseitig.
Haftung:
Für Wertgegenstände kann die Schule keine Haftung übernehmen.
Parken:
Parken Sie nur auf den dafür vorgesehenen Flächen (Abschleppgefahr) und nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn, insbesondere auf die gegenüberliegende Grundschule.
Sie sind verpflichtet, das Schulgebäude, die Einrichtung sowie die bereitgestellten Lehrmittel (Bücher, Computer, Tablets...) pfleglich und verantwortungsbewusst zu behandeln. Für absichtlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden haften Sie bzw. Ihre Eltern.
Das gesamte Personal in der Schule ist jederzeit weisungsbefugt. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Klasse wahrheitsgemäß und ohne zu zögern an, wenn Sie danach gefragt werden. Sie müssen sich mit ihrem Schülerausweis oder einem anderen Ausweis ausweisen können. Die Verweigerung oder die Angabe falscher Daten gilt als schwerwiegende Pflichtverletzung. Sie führt unmittelbar zu Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG NRW; ggf. zieht die Schulleitung die Polizei zur Identitätsfeststellung hinzu.
Verstöße gegen die Hausordnung stören das harmonische Schulleben und die Sicherheit. Sie werden wie folgt geahndet:
Pädagogische Einwirkung:
In weniger schweren Fällen erfolgt ein klärendes Gespräch, ggf. verbunden mit einer Wiedergutmachung.
Ordnungsmaßnahmen:
Bei schwereren oder wiederholten Verstößen werden Maßnahmen gemäß § 53 SchulG NRW ergriffen. Diese können reichen von:
- Schriftlichem Verweis.
- Ausschluss vom Unterricht (bis zu zwei Wochen).
- Androhung der Entlassung von der Schule.
- Entlassung von der Schule.
Strafverfolgung:
Bei Straftaten (z. B. Körperverletzung, schwerer Diebstahl, Verstöße gegen das Waffengesetz oder Verbreitung illegaler Medien) erstattet die Schulleitung immer eine Strafanzeige.