BAföG – Finanzielle Unterstützung für Ihre schulische Ausbildung

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Förderung für Schülerinnen, Schüler und Studierende. Es soll dazu beitragen, eine Ausbildung unabhängig von der finanziellen Situation zu ermöglichen. Für Schülerinnen und Schüler wird BAföG in der Regel als voller Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Grundsätzlich wird zwischen elternabhängigem und elternunabhängigem BAföG unterschieden. Haben Sie noch keinen Berufsabschluss erworben, richtet sich die Förderung in der Regel nach dem Einkommen Ihrer Eltern. Haben Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und sind Ihre Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig, kann eine Förderung unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern erfolgen.
Ob Sie Anspruch auf BAföG haben und wie hoch die Förderung voraussichtlich ausfällt, können Sie vorab unverbindlich mit dem BAföG-Rechner prüfen.
Schülerinnen und Schüler können BAföG insbesondere dann erhalten, wenn sie durch den Besuch eines Bildungsgangs erstmals einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben möchten. Bei rein schulischen Abschlüssen gelten besondere Voraussetzungen. Ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, prüft das zuständige BAföG-Amt individuell.
Antragstellung
BAföG wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Die Antragstellung ist inzwischen bequem online möglich, alternativ können die Antragsunterlagen auch in Papierform eingereicht werden.
Wichtig ist, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Förderung wird grundsätzlich rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt, frühestens jedoch ab Beginn des Bildungsgangs. Wer seinen Antrag verspätet einreicht, kann daher Förderleistungen verlieren.
Weiterführende Informationen
- BAföG-Rechner
- Online-Antrag
- Antragsformulare und allgemeine Informationen
- Zuständige BAföG-Ämter in Nordrhein-Westfalen
- Informationen für Schülerinnen und Schüler
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über Ihre Fördermöglichkeiten zu informieren und den Antrag rechtzeitig einzureichen.